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Websites müssen bis 28. Juni 2025 barrierefrei sein!

23. Dezember 2024

Mach deine Website bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei!

Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ab 2025 pflicht.

Erfahre jetzt, wie du deine Website rechtzeitig anpasst, um Strafen zu vermeiden – und gleichzeitig allen Nutzern ein besseres Erlebnis zu bieten.

Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen und Organisationen gesetzlich verpflichtend. Websites und digitale Angebote müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Wer bis zu diesem Stichtag nicht nachgerüstet hat, riskiert empfindliche Strafen von bis zu 100.000 € oder gar die Abschaltung der Website.

Wer muss eine barrierefreie Website anbieten?

Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit gilt ab dem 28. Juni 2025 für alle Unternehmen und Organisationen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen öffentlich zugänglich machen und sich an Endkunden richten (B2C).

Wer über eine Website elektronische Dienstleistungen anbietet – sei es z. B. E-Commerce oder die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch –, ist dazu verpflichtet, die Website barrierefrei im Sinne des Gesetzes zu gestalten.

Das bedeutet konkret:

  • Anbieter von E-Commerce-Lösungen, Online-Buchungen oder digitalen Dienstleistungen.
  • Unternehmen, die digitale Plattformen zur Kontaktaufnahme, Beratung oder Vertragsabwicklung nutzen.
  • Öffentliche Einrichtungen, wie Schulen, Behörden, Krankenhäuser oder kommunale Verwaltungen – mit besonders hohen Anforderungen.

 

Wer ist nicht davon betroffen?

  • Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind.
  • Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro.

 

Die drei Stufen der Barrierefreiheit

Das BFSG setzt die Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der europäischen Norm EN 301 549 um.

In den WCAG sind drei Konformitätsstufen definiert:

  • Stufe A: Ein MUSS – grundlegende Anforderungen, ohne die eine Website nicht nutzbar wäre.
  • Stufe AA: Ein SOLL – wichtige Standards, die die Benutzerfreundlichkeit deutlich erhöhen.
  • Stufe AAA: Ein KANN – die höchstmögliche Barrierefreiheit, die besonders anspruchsvoll ist.

Für viele Websites und digitale Angebote gelten die Stufen A und AA als verpflichtend. Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Verwaltungen müssen jedoch den hohen Standard der Stufe AAA erfüllen, um allen Nutzern die bestmögliche Barrierefreiheit zu gewährleisten.

 

Beispiel: Barrierefreiheit für die Stadtverwaltung Hemsbach

Ein gelungenes Beispiel für barrierefreie Webgestaltung ist unser Projekt für die Stadtverwaltung Hemsbach.

Hierbei haben wir nicht nur die gesetzlichen Anforderungen der WCAG und EN 301 549 berücksichtigt, sondern auch den besonders hohen Standard der Stufe AAA umgesetzt. Das Ergebnis ist eine moderne, nutzerfreundliche Website, die alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von möglichen Einschränkungen – einbindet.

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Besonderheiten des Projekts:

  • Optimale Kontraste und skalierbare Schriftgrößen
  • Komplette Tastaturbedienbarkeit
  • Einfache Sprache und klare Navigation
  • Barrierefreier Zugang zu allen Informationen und Formularen

 

Mit diesem Projekt haben wir gezeigt, dass Barrierefreiheit nicht nur eine Pflicht ist, sondern ein echter Mehrwert für Nutzer und Anbieter.

 

Weitere Informationen

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und 2.2
    Die internationalen Standards zur Barrierefreiheit bieten detaillierte Anforderungen für barrierefreie Websites und werden laufend aktualisiert.

    Zu den Guidelines von W3C 
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0
    Die BITV 2.0 setzt die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen fest. Sie wurde zuletzt durch Verordnungen ergänzt, die auch privatwirtschaftliche Anbieter betreffen können.

    Direkt zur Verordnung
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
    Das Gesetz regelt die Anforderungen an barrierefreie Produkte und Dienstleistungen in Deutschland und schließt dabei auch digitale Angebote ein.

    Weitere Informationen im Bundesgesetzblatt
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
    Das BGG fördert die Gleichstellung und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland.

    Informationen zum BGG